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Fördermittel der Dorfentwicklung für Private Interessierte

Im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens der Gemeinde Cornberg können private Interessierte noch bis Anfang 2028 Förderanträge für Maßnahmen an ihrem Gebäude beantragen. Die Förderung privater investiver Vorhaben erfolgt grundsätzlich innerhalb des festgelegten Fördergebietes und nach den Kriterien für eine ortstypische Bauweise mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben. Eingetragene Kulturdenkmäler können auch außerhalb des historischen Ortskerns gefördert werden.

 

Förderfähige Privatmaßnahmen sind zum Beispiel Umnutzung, Sanierung oder Neubau von Gebäuden und Hofflächen. Im Fokus steht hier die Außensanierung und -gestaltung an Wohn-, Wirtschafts- u. Nebengebäuden sowie die Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- plus Innensanierung). Dazu gehören unter anderem die Dach- und/oder Fassadensanierung. Erneuerung der Fenster oder der Innenausbau (nur möglich in Kombination mit mindestens einem Außengewerk!). Förderfähig sind auch städtebaulich verträgliche Rückbauten von nicht mehr sanierungsfähigen baulichen Anlagen. Hier ist eine klar definierte Nachnutzung im Sinne der Dorfentwicklung erforderlich.

 

Weitere Infos dazu gibt es außer bei der Gemeinde auch beim Sachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises (Frau Meißner) unter 06621/87-2212 oder per Mail an m.meissner@hef-rof.de.

 

 Präsentation Dorfentwicklung Cornberg